StaRUG-Blog | GÖRG Blog

Insolvenzantragsgründe und -pflichten nach dem neuen Sanierungsgesetz (StaRUG / SanInsFoG)

Das neue StaRUG soll Unternehmen die Möglichkeit geben, außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eigenverantwortlich die Sanierung zu betreiben.

Eingangstor zum neuen Restrukturierungsverfahren ist das Bestehen eines bestimmten Insolvenzantragsgrundes im Sinne der Insolvenzordnung, nämlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen, die wir hier beantworten.

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Anleiherestrukturierung im StaRUG – eine gleichwertige Alternative zum Schuldverschreibungsgesetz

Anleihen sind in Deutschland insbesondere für mittelständische Unternehmen als alternative Finanzierungsform zum klassischen Bankdarlehen etabliert. Gerät der Emittent in die Krise und kann die Anleihe nicht wie vereinbart zurückzahlen, kann eine Restrukturierung der Anleihe notwendig sein. Bislang standen hierfür nur die Instrumente des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) zur Verfügung. Mit dem StaRUG gibt es nun eine flexible Alternative.

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Vorsatzanfechtung – Verteidigungschancen deutlich verbessert

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO neu ausgerichtet. Die Anforderungen für diesen in der Praxis äußerst relevanten Anfechtungstatbestand wurden merklich erhöht.

Der nachfolgende Beitrag soll dem Leser einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen verschaffen.

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Kritik zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Corona

Das Bundeskabinett hat ein weiteres Mal einen Gesetzgebungsentwurf zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Abgesehen davon, dass tatbestandlich hiervon nur eine sehr geringe Zahl von Unternehmen profitiert, ist die Maßnahme gut gemeint, allein in der Praxis hilft sie den meisten Unternehmen nicht.

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StaRUG Zusammenfassung von Experten

Am 1. Januar 2021 ist das auf eine EU-Richtlinie zurückgehende StaRUG in Kraft getreten, das als "Gesetz der zweiten Chance" verstanden werden will. Die Abkürzung steht für „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“.

Mit diesem Überblick wollen wir Ihnen zunächst eine knappe Zusammenfassung des StaRUG.

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Ablauf des Restrukturierungsplans nach StaRUG in 7 Schritten

Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Element des StaRUG. Attraktivität gewinnt das nicht öffentliche Sanierungsverfahren insbesondere dadurch, dass die Einbeziehung des Restrukturierungsgerichts möglich, aber nicht zwingend ist. Hier erfahren Sie mehr zum Ablauf des Restrukturierungsplans.

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