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Restrukturierungsplan

Insolvenzantragsgründe und -pflichten nach dem neuen Sanierungsgesetz (StaRUG / SanInsFoG)

Das neue StaRUG soll Unternehmen die Möglichkeit geben, außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eigenverantwortlich die Sanierung zu betreiben.

Eingangstor zum neuen Restrukturierungsverfahren ist das Bestehen eines bestimmten Insolvenzantragsgrundes im Sinne der Insolvenzordnung, nämlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen, die wir hier beantworten.

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StaRUG Zusammenfassung von Experten

Am 1. Januar 2021 ist das auf eine EU-Richtlinie zurückgehende StaRUG in Kraft getreten, das als "Gesetz der zweiten Chance" verstanden werden will. Die Abkürzung steht für „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“.

Mit diesem Überblick wollen wir Ihnen zunächst eine knappe Zusammenfassung des StaRUG.

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Ablauf des Restrukturierungsplans nach StaRUG in 7 Schritten

Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Element des StaRUG. Attraktivität gewinnt das nicht öffentliche Sanierungsverfahren insbesondere dadurch, dass die Einbeziehung des Restrukturierungsgerichts möglich, aber nicht zwingend ist. Hier erfahren Sie mehr zum Ablauf des Restrukturierungsplans.

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