Dr. Martin Stockhausen
Rechtsanwalt | Partner
Dr. Martin Stockhausen befasst sich seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit schwerpunktmäßig mit Fragen des Bank-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Nach Gründung der Sozietät GÖRG stand die laufende Beratung und Vertretung von (meist institutionellen) Gläubigern sowie von Schuldnerunternehmen in krisenhaften Situationen im Zentrum der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Stockhausen, der parallel die Beratung von Kreditinstituten als eigene Abteilung in der Sozietät aufbaute. Die Betreuung von Schuldnerunternehmen beinhaltete auch die Übernahme von Geschäftsführer- oder Organfunktionen (z. B. im Rahmen einer doppelnützigen Treuhand), die anwaltliche Beratung und Vertretung von (Groß-)Gläubigern bei der Wahrung ihrer Interessen in Krisensituationen, die Betreuung von krisennahen Transaktionsprozessen (Asset Deal oder Share Deal) sowie die anwaltliche Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern. Dies umfasste auch die Wahrung von Gesellschafterinteressen in Krisensituationen oder die umfassende Beratung und Begleitung von Deinvestitionen.